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Online-Nachricht - Donnerstag, 19.01.2023

Einkommensteuer | Zur Einlage i.S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG (BFH)

Ein Kommanditist kann sein Verlustausgleichsvolumen i.S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG auch durch die Erbringung einer freiwilligen Einlage erhöhen. Eine derartige freiwillige Einlage ist allerdings nur dann gegeben, wenn sie gesellschaftsrechtlich, insbesondere nach dem Gesellschaftsvertrag, zulässig ist (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Streitig ist, ob B, ein Kommanditist der A GmbH & Co. KG (Klägerin), eine Einlage i.S. des § 15a EStG in Höhe von 185.000 € geleistet hat, mit der Folge, dass die ihm für das Streitjahr anteilig zuzurechnenden Verluste der Klägerin nicht lediglich verrechenbar, sondern in voller Höhe ausgleichs- und abzugsfähig sind (Vorinstanz: s. hierzu Rätke, BBK 3/2020 S....

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