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Aufrechnung von Steueransprüchen im Insolvenzverfahren
Der entschieden, ob im Streitfall nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen einen Erstattungsanspruch der Masse mit anderen Steueransprüchen aufgerechnet werden durfte.
I. Leitsatz (amtlich)
Entsteht ein Vorsteuerberichtigungsanspruch dadurch, dass das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter mit allgemeinem Zustimmungsvorbehalt bestellt, liegt keine anfechtbare Rechtshandlung vor.
II. Sachverhalt
Der Kläger war Insolvenzverwalter über das Vermögen einer verstorbenen Einzelunternehmerin, die einen Großhandel betrieb. Sowohl die Unternehmerin als auch ein Sozialversicherungsträger stellten im Streitfall Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Nachfolgend wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger zum Insolvenzverwalter bestimmt. Das FA setzte die Umsatzsteuer 2006 für die Insolvenzschuldnerin zuletzt fest. Diese Umsatzsteuer beruhte im Wesentlichen auf der Ausbuchung sämtlicher Forderungen gegenüber einem Leistungsempfänger, der im Jahr 2006 die letzten Zahlungen geleistet hatte. Mit Umbuchungsmitteilungen verrechnete das FA sodann ein Erstattungsguthaben mit Insolvenzforderungen, die bereits zur Tabelle angemel...