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IWB Nr. 2 vom Seite 53

Entschärfung der Registerfallbesteuerung

Anpassungen durch das Jahressteuergesetz 2022

Prof. Dr. Henrik Schneider und Dr. Christian Heider

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) wurden die bisher geltenden Regelungen zur Besteuerung der sog. Registerfälle entschärft. Allerdings hat der ursprüngliche Referentenentwurf noch eine weitergehende Abschaffung vorgesehen. Unter Registerfälle fallen insbesondere Sachverhalte, in denen eine beschränkte Steuerpflicht aus der Vermietung bzw. Verpachtung oder aus der Veräußerung eines in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragenen Rechts begründet wurde. Einziger Nexus zum Inland ist in diesen Fällen die Eintragung eines solchen Rechts in ein inländisches Buch oder Register. Dies hat teilweise zu absurden Steuerpflichten geführt und ist nicht nur für (ausländische) Steuerpflichtige und Berater, sondern auch für die Finanzverwaltung in einem erheblichen Verwaltungsaufwand gemündet, der in vielen Fällen aufgrund von DBA-Befreiungen in keinen Steuermehreinnahmen resultierte.

Kernaussagen
  • Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden die bisher geltenden Regelungen zur Besteuerung der sog. Registerfälle entschärft.

  • Die Problematik der beschränkten Steuerpflicht von sog. Drittlizenzen wurde rückwirkend für alle offenen Fälle abgeschafft.

  • Die praktischen Probleme bei der Beantragung des sog. vereinfachten Verfahrens bleiben für Vergütungen zwischen nahestehenden Personen weiterhin allerdings virulent.