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Umsatzsteuer | Steuerfreie Beförderung von kranken und verletzten Personen
Die Beförderung kranker oder verletzter Personen oder solcher mit Behinderung durch einen hierfür anerkannten Unternehmer ist als „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistung“ i. S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei (Bezug: § 4 S. 101Nr. 17 Buchst. b UStG; Art. 132 Abs. 1 Buchst. g, Art. 134 Buchst. b MwStSystRL).
(1) Im Urteilsfall galten die dem Unternehmer erteilten Genehmigungen zum Verkehr mit Mietwagen nach § 49 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) „nur für Fahrgäste, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen und/oder seelischen Verfassung zur Einrichtung, Behandlung, Therapie, Arbeitsstätte, Krankenhaus, Arzt etc. und/oder zurückgefahren werden müssen, evtl. im Rollstuhl sitzend oder im nicht qualifizierten Liegendtransport, einschließlich Begleitpersonen“. Die Beförderungsleistung beschränkte sich nicht au...