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BFH 08.09.2022 V R 26/21, Kommentierte Nachricht BBK 3/2023 S. 101

Umsatzsteuer | Kein Vorsteuerabzug einer Komplementär-GmbH für Luxus-Pkw

Eine Komplementär-GmbH, die hauptsächlich als Komplementärin tätig ist und hierfür eine Haftungsvergütung von 2.500 € jährlich erhält, kann für den Erwerb von Luxusfahrzeugen, die sie zunächst nur sammelt, keine Vorsteuer geltend machen. Denn sie wird hinsichtlich der Luxusfahrzeuge nicht wirtschaftlich tätig, und sie erweitert mit dem Erwerb der Luxusfahrzeuge auch nicht ihre wirtschaftliche Haupttätigkeit als Komplementärin.

Die [i]Mercedes Benz SLS AMG zum Nettopreis von ca. 450.000 € Klägerin war die Komplementär-GmbH einer von GF gegründeten GmbH & Co. KG, die das bisherige Einzelunternehmen des GF fortführte. Die Klägerin erhielt lediglich eine Haftungsvergütung von 2.500 €. Sie erwarb im Jahr 2015 zwei Mercedes Benz SLS S. 102AMG zum Kaufpreis von ca. 320.000 € zzgl. 60.000 € sowie zum Preis von ca. 126.000 € zzgl. 24.000 €, parkte sie in einer...