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Umsatzsteuer | Zeitnahe Dokumentation der umsatzsteuerlichen Zuordnungsentscheidung
Für die umsatzsteuerliche Zuordnung eines gemischt genutzten Wirtschaftsguts zum umsatzsteuerlichen Unternehmen genügt eine Dokumentation der objektiv erkennbar gewordenen Anhaltspunkte, aus denen sich die Zuordnung zum Unternehmen ergibt, bis zum Ablauf der Erklärungsfrist für die Umsatzsteuererklärung. Es ist nicht erforderlich, dass der Unternehmer die Zuordnung dem Finanzamt bis zum Ablauf der Erklärungsfrist mitteilt.
Der Kläger errichtete im Jahr 2016 ein Wohn- und Bürogebäude. Einen Gebäudeanteil von 32 % vermietete der Kläger ab dem umsatzsteuerpflichtig an die C-GmbH, deren Alleingesellschafter und -geschäftsführer er war. Die auf den umsatzsteuerpflichtig vermieteten Gebäudeteil entfallende Vorsteuer machte er in seiner am für 2016 abgegebene...