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Online-Nachricht - Freitag, 13.01.2023

DSGVO | Auskunftsrecht bei Weitergabe personenbezogener Daten (EuGH)

Wenn personenbezogene Daten gegenüber Empfängern offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, ist der Verantwortliche verpflichtet, der betroffenen Person auf Anfrage die Identität der Empfänger mitzuteilen. Nur wenn es (noch) nicht möglich ist, diese Empfänger zu identifizieren, kann sich der Verantwortliche darauf beschränken, lediglich die Kategorien der betreffenden Empfänger mitzuteilen ().

Sachverhalt: Ein Bürger beantragte bei der Österreichischen Post, der größten Anbieterin von Post- und Logistikdiensten in Österreich, ihm mitzuteilen, gegenüber welchen Empfängern sie seine personenbezogenen Daten offengelegt habe.

Er stützte sich auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese sieht vor, dass eine betroffene ...

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