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Einkommensteuer | Sofortabzug von Mieterabfindungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus VuV (BFH)
Der Anwendungsbereich des
§ 6 Abs.
1 Nr. 1a EStG ist auf bauliche Maßnahmen an Einrichtungen
des Gebäudes oder am Gebäude selbst beschränkt. Aufwendungen, die durch die
Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen lediglich (mit-)veranlasst sind,
unterfallen nicht
§ 6 Abs.
1 Nr. 1a EStG (; veröffentlicht am
).
Sachverhalt: Die Klägerin ist eine GbR, deren Gesellschaftszweck die Vermietung von Grundstücken ist. Im Jahr 2016 erwarb sie eine denkmalgeschützte Immobilie mit vier Wohnungen für 1,2 Mio. €, die sie in den folgenden zwei Jahren für 615.000 € renovierte. Um die früheren Mieter zum vorzeitigen Auszug zu bewegen und die Renovierungsarbeiten dadurch einfacher zu gestalten, zahlte die Klägerin Mieterabfindungen von insgesamt 35.000 €. Ohne die Räumung wä...