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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 08 | Betriebsaufgabe: Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs kann ein Steuerpflichtiger, der im Rahmen einer Betriebsaufgabe betriebliche Wirtschaftsgüter gegen wiederkehrende Bezüge veräußert, wie bei der Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge zwischen der Sofortbesteuerung und der Zuflussbesteuerung des entsprechenden Gewinns wählen. Die Revision gegen das anderslautende erstinstanzliche Urteil des FG Schleswig-Holstein war damit erfolgreich.

Das Wahlrecht zur nachgelagerten Besteuerung von wiederkehrenden Bezügen bei einer Betriebsveräußerung kann nicht auch bei einer Betriebsaufgabe ausgeübt werden. – Über diese Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen FG hatten wir in unserer November-Ausgabe 2020 berichtet. Die gute Nachricht lautet nun: Die Finanzrichter aus Kiel sind vom Bundesfinanzhof zurückgepfiffen worden.

Erfreulicherweise hat der X. Senat des BFH entschieden: Ein Steuerpflichtiger, der im Rahmen einer Betriebsaufgabe betriebliche Wirtschaftsgüter gegen wiederkehrende Bezüge veräußert, kann – wie bei der Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge – zwischen der Sofortbesteuerung und der Zuflussbesteuerung des entspre...