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Track 05 | Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: BMF hat Anwendungsschreiben auf aktuellen Stand gebracht
Das Bundesfinanzministerium hat sein Schreiben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG auf den aktuellen Stand gebracht und die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sowie die Gesetzesänderungen durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz und das JStG 2020 eingearbeitet. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Entlastungsbetrag durch das JStG 2022 ab dem VZ 2023 auf 4.260 € angehoben worden ist. Für jedes weitere Kind erhöht er sich – wie bisher – um jährlich 240 €.
Das jüngst veröffentlichte Schreiben des Bundesministers für Finanzen zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG ist jetzt unser Thema. Die bisherige, aus 2017 stammende Fassung wurde überarbeitet.
Ein echtes Ärgernis ist es, dass vom Bundesfinanzministerium die Änderungen gegenüber der Vorversion nicht besonders gekennzeichnet werden. Es bleibt nichts anderes übrig, als beide Fassungen nebeneinander zu legen, um die Abweichungen zu entdecken.
Neu eingearbeitet wurden die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sowie die Änderungen durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz und das JStG 2020.
Was die gesetzlichen Neuerungen angeht, gelten die Ausführungen g...