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Track 19-22 | Arbeit von zuhause: Neuerungen ab 2023 bei häuslichem Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale
Die Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer und zur Homeoffice-Pauschale sind mit dem JStG 2022 im Hinblick auf die Flexibilisierung der Arbeitswelt als Folge der Corona-Pandemie modernisiert worden. Bildet ein häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, ist wie bisher ein unbegrenzter Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten möglich, alternativ kann eine neue Jahrespauschale von 1.260 € beansprucht werden.
Als Anregung für das Gespräch mit Ihren Mandanten machen wir Sie nun mit den Neuerungen beim häuslichen Arbeitszimmer und bei der Homeoffice-Pauschale vertraut, die wir dem JStG 2022 zu verdanken haben. Die Änderungen gelten erstmals ab dem VZ 2023.
Bis einschließlich des VZ 2022 gibt es ja zwei Fallgruppen, bei denen ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht werden kann. Ein Abzug der Raumkosten ist in voller Höhe möglich, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Maximal 1.250 € im Jahr erkennt das Finanzamt an, wenn das häusliche Arbeitszimmer zwar nicht den Mittelpunkt bildet, für die betriebliche oder beruf...