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BFH Urteil v. - V R 15/80 BStBl 1986 II S. 499

Gesetze: UStG 1967 § 4 Nr. 21 Buchst. a und b

Die Lieferungen von Lehr- und Lernmaterial durch Schulen und andere Bildungseinrichtungen an ihre Schüler dienen nicht unmittelbar Schul- und Bildungszwecken

Leitsatz

Die Lieferungen von Lehr- und Lernmaterial durch Schulen oder andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen an ihre Schüler dienen nicht unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dieser Einrichtungen im Sinne des § 4 Nr. 21 Buchst. a oder b UStG 1967 (Abweichung vom , BFHE 128, 418, BStBl II 1979, 720). Sie sind nur insoweit von der Umsatzsteuer nach dieser Vorschrift befreit, als es sich um unselbständige Nebenleistungen handelt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 499
CAAAA-92194

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