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BFH Urteil v. - IV R 150/85 BStBl 1986 II S. 488

Gesetze: EStG ab 1975 § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2

Die Nachweispflicht für betriebliche Bewirtungsaufwendungen erstreckt sich auf die Benennung des bewirtenden Steuerpflichtigen und seiner an der Bewirtung teilnehmenden Arbeitnehmer

Leitsatz

Im Rahmen des nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG zu führenden Nachweises hat der bewirtende Steuerpflichtige Angaben zu allen Personen zu machen, die an der Bewirtung teilgenommen haben. Das gilt auch für ihn selbst und seine an der Bewirtung teilnehmenden Arbeitnehmer.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 488
SAAAA-92193

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