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BFH Urteil v. - IV R 323/84 BStBl 1986 II S. 437

Gesetze: AO 1977 § 193 Abs. 1

Eine Außenprüfung kann auch auf nichtbetriebliche Sachverhalte ausgedehnt werden, ohne daß die Voraussetzungen des § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO vorliegen müssen

Leitsatz

Die bei einem Unternehmer aufgrund von § 193 Abs. 1 AO 1977 angeordnete Betriebsprüfung kann sich auch auf nichtbetriebliche Sachverhalte erstrecken (Bestätigung von , BFHE 134, 395, BStBl II 1982, 208).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 437
OAAAA-92177

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