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NWB Nr. 2 vom Seite 76

JStG 2022: Änderungen des EStG

Ralf Hörster

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 86Am hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Damit konnte das Gesetz wie vorgesehen noch im Jahr 2022 im Bundesgesetzblatt (BGBl 2022 I S. 2294) verkündet werden. Das Gesetz wurde gegenüber dem Regierungsentwurf umfassend geändert. Dabei wurde das ohnehin bereits sehr umfangreiche Maßnahmenpaket um zahlreiche neue Regelungen erweitert.

Im EStG haben sich gegenüber dem Regierungsentwurf insbesondere folgende Änderungen und Ergänzungen ergeben:

  • [i]Ab 1.1.2022Bei der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG) wurde der Anwendungszeitpunkt auf den vorgezogen. Außerdem wurde die Begünstigung auch auf Photovoltaikanlagen mit einer Bruttonennleistung von bis zu 15 kW (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit ausgeweitet, die in oder an überwiegend zu gewerblichen Zwecken genutzten Gebäuden installiert sind.

  • [i]Häusliches Arbeitszimmer/Homeoffice-PauschaleDie Neuregelung des Abzugs von Aufwendungen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG) unterscheidet nur noch zwei Fallgruppen: zum einen den Vollabzug der Aufwendungen oder eine Jahrespauschale in Höhe von 1.260 €, wenn der Mittelpunkt der Betätigung im häuslichen ...