Maßgebliche finanzielle Beteiligung am Familienhaushalt im Ausland bei doppelter Haushaltsführung; Ausgleich durch Kindergeld oder anerkannte Kinderbetreuungskosten hierfür ohne Bedeutung
Leitsatz
Bei der im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zu prüfenden Frage, ob ein auswärts beschäftigter Arbeitnehmer sich maßgeblich am Familienhaushalt beteiligt hat, ist nicht von Bedeutung, ob und inwieweit solche Leistungen durch den Bezug von Kindergeld ausgeglichen wurden und welche Beträge das FA als Kinderbetreuungskosten nach § 33a Abs. 3 Nr. 1 EStG berücksichtigt hat.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1986 II Seite 306 SAAAA-92154
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