Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Online-Nachricht - Donnerstag, 05.01.2023

Kindergeld | Nichtbeachtung der Vollstreckungssperre des § 79 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG durch die Verwaltung (FG)

§ 251 Abs. 2 Satz 1 AO i.V.m. § 79 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG verleiht dem Antragsteller nach § 114 FGO für den Fall einen Anordnungsanspruch, dass die Antragsgegnerin einen Verwaltungsakt vollstreckt, der auf einer vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärten Rechtsnorm beruht. Da nach § 79 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG die Vollstreckung des Verwaltungsaktes dauerhaft gesperrt ist, kann das Gericht in diesen Fällen ausnahmsweise die Vollstreckung endgültig und nicht nur einstweilen bis zur Entscheidung in der Hauptsache aussetzen (, rechtskräftig).

Sachverhalt: Der Antragsteller begehrte mit seinem Antrag die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Kindergeldrückforderungsbescheid der Antragsgegnerin: Mit Beschluss v. hatte das BVerfG die Vorschrift des § 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst b EStG a.F. mit Art. 3 Abs. 1 GG für unvereinbar und nichtig er...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen