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BFH Urteil v. - IX R 2/82 BStBl 1986 II S. 261

Gesetze: EStG 1971 § 10 Abs. 1 Nr. 1EStDV 1971 § 55 Abs. 2BGB § 520

Zur Behandlung von aufgrund letztwilliger Verfügung zu leistenden Renten

Leitsatz

1. Eine unentgeltlich erworbene, zeitlich befristete Rente ist - ohne eine ausdrückliche Regelung ihres Fortbestandes im Falle eines vorzeitigen Todes des Rentenberechtigten - als abgekürzte Leibrente zu beurteilen, wenn feststeht, daß die wiederkehrenden Leistungen dem Berechtigten zum Zwecke seiner Unterstützung versprochen worden sind. Sie bleibt hingegen als Zeitrente vom vorzeitigen Tod des Rentenberechtigten unberührt, wenn sie diesem zum Ausgleich für einen entgangenen Erb- oder Pflichtteilsanspruch zugewendet worden ist.

2. Wiederkehrende gleichmäßige Leistungen, die ein weichender Erbe aufgrund einer letztwilligen Verfügung auf Lebenszeit erhält, stellen eine Leibrente dar, wenn in der letztwilligen Verfügung nicht ausdrücklich eine Abänderbarkeit ihrer Höhe entsprechend dem Rechtsgedanken des § 323 ZPO vorgesehen ist (Anschluß an , BFHE 116, 505, BStBl II 1975, 882).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1986 II Seite 261
ZAAAA-92143

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