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UG | Keine Simultangründung von Einheits-KG und UG
Eine Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt) kann nicht von einer Kommanditgesellschaft als Alleingesellschafterin gegründet werden, die ihrerseits erst zeitgleich mit der UG als einziger Komplementärin gegründet wird.
Die KG als Gründerin der (Vor-)Gesellschaft existierte vorliegend zu dem Zeitpunkt, zu dem sie die (Vor-)Gesellschaft vermeintlich gegründet hat, noch nicht, weil es ihr an einer existenten Komplementärin fehlte. Diese Komplementärin sollte gerade erst die (Vor-)Gesellschaft werden. In der Literatur ist anerkannt, dass die (im Streitfall erstrebte) Entstehung einer Einheitsgesellschaft auf zwei Wegen erfolgen kann: Zum einen kann eine bestehende KG im Wege der Neugründung oder des Anteilserwerbs alle Geschäftsanteile an einer GmbH erwerben, woraufhin soda...