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IWB Nr. 1 vom

Entstrickung bei Wechsel der Ansässigkeit

Sergej Müller

Grenzüberschreitend aktive Personen begründen durch mehrere Anknüpfungspunkte der Besteuerung in verschiedenen Jurisdiktionen unterschiedliche Steuerpflichten. Die mehrfache Begründung von Steuerpflichten hat dabei i. d. R. eine Besteuerungskonkurrenz und in der weiteren Konsequenz die Gefahr einer Doppelbesteuerung zur Folge. Diese wird in DBA-Fällen durch die Zuordnung der Ansässigkeit und die anschließende Aufteilung der Besteuerungsrechte aufgelöst. Mitunter helfen auch unilaterale Maßnahmen, um eine drohende Doppelbesteuerung zu reduzieren.

I. Wechsel der abkommensrechtlichen Ansässigkeit als oft zentrale Weichenstellung

Sollte es zu einer Beschränkung oder einem Ausschluss des Besteuerungsrechts Deutschlands kommen, können verschiedene Entstrickungstatbestände zu einer fiktiven Veräußerung des entstrickten Vermögens führen – die Besteuerung sog. Dry Income ist die Folge. Dazu hat der deutsche Gesetzgeber verschiedene Entstrickungstatbestände definiert, die eine fiktive Besteuerung in unterschiedlichen Konstellationen regeln. In diesem Aufsatz soll dabei eine zentrale Betrachtung der Tatbestände des ...