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Umsatzsteuer | EuGH entscheidet zur umsatzsteuerlichen Organschaft
Der BFH legte dem EuGH mehrere Fragen zur umsatzsteuerlichen Organschaft vor, u. a., ob die deutsche Regelung richtig ist, nach der nicht die Organschaft als solche, sondern nur der Organträger als Stpfl. bestimmt wird (vgl. , NWB TAAAH-45293, und , NWB WAAAH-51169). Der EuGH bejaht dies. Insofern ist auch auf die Folge-Entscheidungen des BFH zu achten.
Eine umsatzsteuerliche Organschaft bewirkt, dass der Organträger und die Organgesellschaften zu einem Unternehmer zusammengefasst werden, auch wenn die verbundenen Gesellschaften im Übrigen rechtlich selbständig bleiben. Gemäß der deutschen Regelung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG wird die umsatzsteuerliche Organschaft allein durch ihren Organträger repräsentiert. Nur er ist der Unternehmer, und nicht die...