BBK Nr. 1 vom Seite 1

JStG 2022 und alles Wissenswerte zum Bilanzsteuerrecht 2022/2023

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

Am Ende ging es ganz schnell: Nur wenige Hände hoben sich, als in der Bundesratssitzung am die Länder darüber abstimmten, ob das Jahressteuergesetz 2022 in den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag sollte, die überwältigende Mehrheit verzichtete und damit war es amtlich. Am Ende gaben wohl recht praktische Gründe den Ausschlag, das Gesetz endgültig durchzuwinken, eine weitere Verzögerung hätte die Umsetzung der vielen Neuerungen nicht eben erleichtert. Wer die Gesetzgebung im Allgemeinen und die Steuergesetzgebung im Besonderen länger beobachtet, konnte wiederum ein Muster entdecken, ähnlich wie Beobachter aus Steuerberatung oder Finanzverwaltung: Wie soll das umgesetzt werden? Und von wem? Gefühlt jedenfalls hatten alle Gesprächspartner den Eindruck, dass die praktische Umsetzung von Gesetzen eine Nebenrolle zu spielen scheint. Verwaltung und Berater (und deren IT-Dienstleister) erhalten einen Wust an nicht gerade eindeutigen Normen auf den Tisch, deren Nichtbefolgung dafür aber immer stärker sanktionsbewehrt ist. Und sowohl Beratung als auch Verwaltung sollen dann dieses Mehr an Aufgaben mit weniger Personal bewältigen: sei es durch den fast notorischen Personalmangel oder auch durch hohe und oft dauerhafte Krankenstände. Der Frust jedenfalls ist überall groß, das klang aus den Gesprächen deutlich hervor. So drängt sich dann letztlich der Eindruck auf, dass mit der Gesetzgebungskultur insgesamt etwas nicht in Ordnung sein könnte. Digitalisierung als Schlagwort und Allheilmittel ist es jedenfalls nicht, wenn die Normen und Verfahren kaum digitalisierbar sind. Digitalisierung beruht auf Technik, und die beste Technik ist, anders als eine politische Entscheidung, nicht unbedingt Kompromissen zugänglich. In diesem Heft hat BBK-Stammautor StB Rüdiger Happe ab einen kompakten Überblick zu den ertragsteuerlichen Regelungen des Jahressteuergesetzes 2022 verfasst; enthalten ist dabei auch ein Abschnitt zur Übergewinnsteuer, die auf eine EU-Vorgabe zurückgeht. Dort ist die Umsetzung ganz einfach geregelt: Die Unternehmen machen das selbst.

Gute [i]BBK-Redaktion und NWB Verlag wünschen Ihnen alles Gute zum Neuen Jahr!Tradition ist es, dass zu Beginn eines BBK-Jahrgangs BBK-Herausgeber VRiFG Bernd Rätke das aktuelle (und nicht zu vergessen das immergrüne) Bilanzsteuerrecht zum anstehenden Jahresabschluss zusammenfasst. So erhalten Sie ab einen schnellen Überblick über alles Wissenswerte für Ihre Abschlüsse und alle relevanten Neuerungen. Einer interessanten Frage geht RA/FAStR Dirk Beyer ab nach: Darf ein Unternehmer auf der Grundlage der DSGVO erfahren, wie genau der Außenprüfer mittels IDEA die FiBu-Daten analysiert hat? Im von BBK-Herausgeber StB/WP Wolfgang Eggert geht es um die Einlage nach einer Nutzung zur Erzielung von Überschusseinkünften.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

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BBK 2023 Seite 1
GAAAJ-29985