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Steuergestaltung als Rechtfertigung für die Aktivierung latenter Steuern
I. Sachverhalt
Die U GmbH hat in den letzten Jahren steuerliche Verluste erzielt und aktivierte die daraus erwarteten zukünftigen Steuerentlastungen als latente Steuern.
Steuerpflichtige temporäre Differenzen und damit passive latente Steuern, die zur Rechtfertigung der Werthaltigkeit der aktiven Latenz dienen könnten, bestehen nicht. Eine als Szenario-Rechnung angefertigte steuerliche Ergebnisplanung ergibt ein gemischtes Bild. Nur in einem der beiden Szenarien, dem „ambitionierten“, wird mit ausreichendem positiven Einkommen gerechnet, mit dem die Verluste verrechnet werden könnten. Die Geschäftsführung hält diesen „best case“ aber trotz Planverfehlungen in den vorangehenden drei Jahren für realisierbar, und aktiviert daher die latenten Steuern.
Der Abschlussprüfer ist nicht überzeugt, dass der Eintritt des ambitionierten Szenarios realistisch ist und bestreitet deshalb auch die Werthaltigkeit der aktiven Steuerlatenz. Die Geschäftsführung hält dem entgegen, dass selbst bei Nichteintritt dieses Szenarios eine Realisierung der Verlustverrechnung noch durch Steuergestaltungsmöglichkeiten erzielt werden könnte. Als denkbare Gestaltungsquelle von steuerlichen Gewinnen benennt sie die Veräußerung von Grundstücken an Schwestergesellschaften oder umwandlungsrechtliche Maßnahmen, mit denen die unstrittig bei der U vorhandenen stillen Reserven gehoben werden könnten. Untersuchungen, ob solche Maßnahmen (einfach) gangbar sind, oder ihnen nicht etwa Sicherheiten aus Finanzierungsverträgen über Grundstücke, bereicherungsrechtliche Probleme bei Umwandlungen mit negativem Eigenkapital usw. entgegenstehen könnten, liegen ebenso wenig vor wie Untersuchungen, mit welchen Belastungen (z. B. Grunderwerbsteuern, Notar- und Registergebühren usw.) die Maßnahmen verbunden wären und wie diese Belastungen in Relation zu den ertragsteuerlichen Vorteilen stehen würden.
II. Fragestellung
Kann die U unter Verweis auf Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich der unstrittig vorhandenen stillen Reserven die Aktivierung der latenten Steuern rechtfertigen?