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BMF 21.12.2022 IV A 8 - S 1547/19/10001 :004, Kommentierte Nachricht BBK 2/2023 S. 52

Buchführung | Pauschbeträge für Sachentnahmen im Jahr 2023

Das BMF hat die Pauschbeträge für Sachentnahmen im Jahr 2023 veröffentlicht.

Danach ergeben sich folgende Pauschbeträge (jeweils in €):


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Branche
bis
7 %
19 %
Summe
Bäckerei
1.537
197
1.734
Fleischerei
1.368
522
1.890
Gaststätten
a) mit kalten Speisen
1.678
579
2.257
b) mit warmen Speisen
2.919
762
3.681
Getränkeeinzelhandel
113
254
367
Café und Konditorei
1.481
550
2.031
Milch und Eier
663
0
663
Nahrungs- und Genussmittel
1.284
339
1.623
Obst, Gemüse
353
156
509

Die Pauschsätze berücksichtigen den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, der bis zum gilt.

Hinweis:

Es [i]Keine Pflicht zum Ansatz der Pauschbeträgebest...