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NWB Nr. 52 vom Seite 3736

Energiepreisbremsen ab 2023 auf den Weg gebracht

BMWK veröffentlicht FAQ-Liste zu Preisbremsen für Verbraucher und gewerbliche Wirtschaft

Prof. Dr. Ralf Jahn

Bundestag und Bundesrat haben am 15./ die sog. Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen verabschiedet (vgl. Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften, BT-Drucks. 20/4683, BT-Drucks. 20/4911 sowie BR-Drucks. 662/1/22 und Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen, BT-Drucks. 20/4685, BR-Drucks. 663/1/22). Die Gesetze treten am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, spätestens am . Durch die Preisbremsen und weitere Härtefallhilfen werden Verbraucher ebenso wie die Wirtschaft entlastet und vor sehr hohen Energiepreisen geschützt. Die Entlastungen gelten jedenfalls für das gesamte Jahr 2023. Für große industrielle Gasverbraucher beginnt die Auszahlung bereits im Januar 2023, für alle anderen ab März 2023 und auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023.

I. Verschiedene Preisbremsen

[i]Entlastungen für Bürger, KMU, verschiedene Einrichtungen und IndustriekundenBürger, KMU sowie Pflege-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sollen von ihren Lieferanten 80 % ihres Erdgasverbrauchs zu 12 ct/Kilowattstun...

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