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SV | Steuerberater als freier Mitarbeiter nach Kanzleiübertragung
Ein Inhaber einer Steuerberaterkanzlei, der diese samt Mandantenstamm an einen anderen Steuerberater überträgt und danach im Rahmen eines Freie-Mitarbeiter-Vertrags als Steuerberater für den Erwerber ausschließlich umsatzabhängig tätig wird, sich vertraglich eine weitreichende Unabhängigkeit gesichert hat und weiterhin gegenüber Mandanten wie ein Inhaber auftritt, wird als Selbständiger tätig.
Während der Übergabe seiner Praxis an seinen Nachfolger und auch mehrere Jahre danach war der betroffene Steuerberater für den Erwerber im Rahmen eines Freie-Mitarbeiter-Vertrags tätig. Nach Vertragsbeendigung wurde im Rahmen einer erst dann S. 3631beantragten sozialversicherungsrechtlichen Statusfeststellung nach Ansicht des Gerichts unzutreffend eine Versicherungspflicht des Steuerberaters als B...