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GmbH | Nichtigkeit eines Einziehungsbeschlusses
Ein Einziehungsbeschluss ist wegen eines Verstoßes gegen § 30 Abs. 1 Satz 1, § 34 Abs. 3 GmbHG (Kapitalerhaltung, Einziehung von Geschäftsanteilen) nichtig, wenn bereits bei Beschlussfassung feststeht, dass das Einziehungsentgelt nicht aus freiem, die Stammkapitalziffer nicht beeinträchtigenden Vermögen der Gesellschaft gezahlt werden kann (entsprechend § 241 Nr. 3 AktG).
Auszahlungen an ausgeschiedene Gesellschafter dürfen nicht zur Entstehung oder Vertiefung einer Unterbilanz führen. Die mögliche Unterbilanz ist durch einen aus dem HGB-Jahresabschluss abgeleiteten Vergleich zwischen dem Nettovermögen der Gesellschaft und ihrem statuarischen Stammkapital ausschließlich Rücklagen und Nachschusskapital zu ermitteln. Das Nettovermögen errechnet sich als die Summe [i]Arens, NWB 13/2019 S. 889aller in einer Bilanz nach §§...