1. Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG i. V. m. § 14 EStG, wenn der Land- und Forstwirt den veräußerten Betrieb vom Erwerber pachtet und fortführt - 2. Wann stellen Grundstücksflächen, die bei der Veräußerung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zurückbehalten werden, eine wesentliche Betriebsgrundlage dar?
Leitsatz
1. Veräußert ein Land- und Forstwirt seinen Betrieb, so steht die unmittelbar auf die Veräußerung erfolgende Verpachtung des Betriebs durch den Erwerber an den Veräußerer der Gewährung der Tarifvergünstigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG i.V.m. § 14 EStG nicht entgegen.
2. Zur Frage, wann bei der Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zurückbehaltene Grundstücksflächen eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
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