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WP Praxis Nr. 1 vom Seite 9

Prüfungsschwerpunkte der BaFin für 2023

Verbesserungs- und Fehlervermeidungspotenzial in der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung

WP/StB Prof. Dr. Hans Lieck

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Schwerpunkte für die in 2023 vorzunehmenden Prüfungen der Konzernabschlüsse für das Geschäftsjahr 2022 veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung der von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) veröffentlichten gemeinsamen europäischen Enforcement-Prioritäten soll zu einer Verbesserung der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung, einer Vermeidung von Fehlern und einer einheitlichen Anwendung der IFRS in Europa beitragen.

Kirsch, Lagebericht und Konzernlagebericht (HGB), infoCenter, NWB ZAAAC-45536

Kernaussagen
  • Verstärkt ist auf eine nachvollziehbare und nachprüfbare Buchführung und Dokumentation von Bilanzierungsentscheidungen zu achten.

  • Im besonderen Fokus der BaFin stehen Angaben im Anhang über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen.

  • Der Konsistenz zwischen den in IFRS-Abschlüssen offengelegten Informationen und den nichtfinanziellen Informationen über klimabezogene Aspekte, der Berücksichtigung von klimabezogenen Risiken bei Wertminderungstests, Ansatz und Bewertung von Rückstellungen und Angaben zur Bilanzierungsmethode von Energiebezugsverträgen ist eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

  • Eine sorgfältige Beurteilung und transparente Darstellung der direkten finanziellen Auswirkungen der Invasion Russlands in die Ukraine auf die IFRS-Abschlüsse ist von besonderer Bedeutung.

  • Die Berücksichtigung des aktuellen makroökonomischen Umfelds bei der Bewertung von Leistungen an Arbeitnehmer, Wertminderungstests, der Bilanzierung von Verträgen mit Kunden und erwarteten Kreditverlusten bei Finanzinstrumenten steht zudem im Mittelpunkt der Prüfungsschwerpunkte.

I. Hintergrund

Durch sog. Enforcement-Prüfungen von ausgewählten Konzern- bzw. Jahresabschlüssen sowie dazugehörigen Lageberichten nach bereits erfolgter Prüfung durch einen Abschlussprüfer und den Aufsichtsrat soll die Qualität der Rechnungslegung verbessert und das Vertrauen des Kapitalmarkts in die Richtigkeit der Abschlüsse gestärkt werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist für die Enforcement-Prüfungen von Unternehmen verantwortlich, für die als Emittenten von zugelassenen Wertpapieren Deutschland der Herkunftsstaat ist (vgl. § 106 WpHG).

Von der BaFin werden Prüfungen bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen Rechnungslegungsvorschriften (Anlassprüfung), aber auch aus einer gezogenen Stichprobe (stichprobenartige Prüfung) angeordnet (vgl. § 107 WpHG).

Die BaFin hat die Aufgabe, zu prüfen, ob Abschlüsse und Berichte, jeweils einschließlich der zugrunde liegenden Buchführung den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung oder den sonstigen durch Gesetz zugelassenen Rechnungslegungsstandards entsprechen (vgl. § 106 WpHG).

Prüfungsgegenstand der BaFin sind folgende Abschlüsse und Berichte (vgl. § 106 WpHG):

  • festgestellte und offengelegte Jahresabschlüsse und zugehörige Lageberichte;

  • offengelegte IFRS-Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a HGB und zugehörige Lageberichte;

  • gebilligte und offengelegte Konzernabschlüsse und zugehörige Konzernlageberichte;

  • veröffentlichte verkürzte Abschlüsse und zugehörige Zwischenlageberichte (Halbjahresfinanzberichterstattung) sowie

  • veröffentlichte Zahlungs- oder Konzernzahlungsberichte.

Zu den Aufgaben der ESMA gehört u. a. die Koordination der Tätigkeit der nationalen Enforcement-Institutionen der EU. S. 10Damit soll eine Harmonisierung des Enforcements zur Vermeidung von Regulierungsarbitrage und eine einheitliche Anwendung der IFRS in der EU erreicht werden. Zur Harmonisierung werden im Rahmen von sog. European Enforcers Coordination Sessions (EECS) konkrete Fälle in anonymisierter Form besprochen. Auszüge ausgewählter einzelner Entscheidungen von nationalen Enforcern werden von der ESMA veröffentlicht.

Darüber hinaus erarbeitet die ESMA Stellungnahmen zu bestimmten Rechnungslegungsfragen. Abschlüsse bestimmter europäischer kapitalmarktorientierter Unternehmen werden von der ESMA hinsichtlich ausgewählter IFRS-Vorschriften in Zusammenarbeit mit den nationalen Enforcern durchgesehen. Die ESMA führt allerdings selbst keine konkreten Prüfungen durch. Dies ist den jeweiligen nationalen Enforcement-Institutionen vorbehalten.

Um Fehler in der Finanzberichterstattung zu vermeiden und um zu einer Verbesserung der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung und einheitlichen Anwendung der IFRS in Europa beizutragen, veröffentlicht die ESMA gemeinsame europäische Enforcement-Prioritäten. Diese werden in Zusammenarbeit mit den europäischen nationalen Enforcern festgelegt. Bei der Auswahl der Prüfungsschwerpunkte spielen die bisherigen Erfahrungen in Bezug auf Sachverhalte mit einer hohen Fehlerträchtigkeit, einer verbesserungswürdigen Berichterstattung, neu anzuwendende Standards oder Risiken aus der aktuellen wirtschaftlichen Lage eine bedeutende Rolle.

Hinweis

Die Veröffentlichung der europäischen Enforcement-Prioritäten ist mit der Erwartungshaltung verbunden, dass diese bei der Erstellung der Finanz- und Nachhaltigkeitsberichte vom Management der Unternehmen und bei der Prüfung der Berichterstattung durch Aufsichtsräte und Abschlussprüfer im Rahmen ihrer Verantwortlichkeit beachtet werden. Im Nachgang führt die ESMA mit Unterstützung der nationalen Enforcer Analysen von Abschlüssen durch, um die Anwendung der IFRS hinsichtlich der veröffentlichten Enforcement-Schwerpunkte zu überprüfen und europaweit zu vergleichen.

Die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte können um nationale Prüfungsschwerpunkte ergänzt werden, wovon die BaFin Gebrauch macht.

II. Die Prüfungsschwerpunkte im Überblick

Im Oktober 2022 veröffentlichte die ESMA die gemeinsamen europäischen Enforcement-Prioritäten für 2023. Die diesjährigen Prüfungsschwerpunkte haben neben den IFRS-(Konzern-)Abschlüssen auch die nichtfinanzielle Berichterstattung, die Verwendung alternativer Leistungskennzahlen, die z. B. in Lageberichten erfolgt, und das European Single Electronic Format (ESEF) zum Gegenstand.

Bei den gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkten für 2023 handelt es sich in Bezug auf die IFRS-(Konzern-)Abschlüsse um folgende Schwerpunkte: