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NWB-BB Nr. 1 vom Seite 7

Fokus: Zahlung der Arbeitgeberin an Arbeitnehmer für Kennzeichenwerbung ist Arbeitslohn (BFH)

Dr. Peter Steinberg, Rechtsanwalt, FAStR, FAStrafR, Dipl.-Finw. (FH)

Ein Entgelt einer Arbeitgeberin für Werbung auf einem Kennzeichenhalter, der am privaten Pkw eines Arbeitnehmers angebracht ist, ist dem Arbeitslohn zuzuordnen, wenn dem zuvor abgeschlossenen Vertrag über die Werbemaßnahme kein eigener wirtschaftlicher Gehalt zukommt. Das hat der BFH entschieden (, NWB UAAAJ-25543).

Sachverhalt

Die Klägerin ist eine Arbeitgeberin, die an ihre Mitarbeiter ein Entgelt dafür zahlte, dass diese an ihren privaten Pkw einen Kennzeichenhalter mit Werbung der Arbeitgeberin anbrachten. Streitig war in diesem Zusammenhang, ob die Zahlung des Entgelts der Lohnsteuer unterliegt.

Für die Anbringung der Kennzeichenhalter schloss die Klägerin mit ihren Mitarbeitern einen Vertrag („Mietvertrag Werbefläche“) ab. Die Mitarbeiter verpflichteten sich dadurch, die zur Verfügung gestellten Kennzeichenhalter mit dem Werbeschriftzug an ihren privaten Pkw zu montieren. Für die Werbung zugunsten der Klägerin erhielten die Mitarbeiter jährlich eine Zahlung i. H. von 255 €. Die Verträge liefen jeweils ein Jahr und waren auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses befristet. Eine Kündigung war für beide Parteien mit einer Frist von zwei Monaten mögl...