Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
USt direkt digital Nr. 24 vom Seite 2

EuGH entscheidet zur umsatzsteuerlichen Organschaft

EuGH, Urteile vom 1.12.2022 – C-141/20, Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie und C-269/20, S/FA T

Axel Leonard

Der BFH hatte in den Jahren 2019 und 2020 den EuGH mit grundlegenden Fragestellungen zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft angerufen. Dabei ging es vorrangig um die Frage der Unionsrechtswidrigkeit der deutschen Regelung in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG in Bezug auf den Steuerschuldner. Während das deutsche Recht den Organträger als Steuerpflichtigen bestimmt, ist es im Unionsrecht die Mehrwertsteuergruppe.

Die Diskussion um den richtigen Steuerpflichtigen bei der Organschaft nahm Fahrt auf nach der Veröffentlichung der Schlussanträge der Generalanwältin in den EuGH-Verfahren C-141/20 und C-269/20. Die Generalanwältin kam nämlich zu dem Ergebnis, dass die deutsche Regelung unionsrechtswidrig sei. Nicht der Organträger, sondern die Mehrwertsteuergruppe sei der richtige Steuerpflichtige.

Dieser Einschätzung ist der EuGH nicht gefolgt. Er hat in den Urteilen (, Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie und , S/FA T) Entwarnung gegeben und festgestellt, dass die deutsche Organschaftsregelung insoweit unionsrechtlich nicht zu beanstanden ist.

I. Leitsätze (amtlich)

C-141/20, Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie

  1. Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Sechs...