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Einkommensteuer | Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein Immobilienobjekt für Zwecke der AfA (BFH)
Ist für die Anschaffung eines Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA aufzuteilen. Zunächst sind Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln und sodann die Anschaffungskosten nach dem Verhältnis der beiden Wertanteile in Anschaffungskosten für den Grund- und Boden- sowie den Gebäudeanteil aufzuteilen (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten über die Aufteilung des Kaufpreises für eine von der Klägerin erworbene Eigentumswohnung in die Anschaffungskosten für Grund und Boden sowie für das Gebäude für Zwecke der Ermittlung der Absetzung für Abnutzung (AfA) (siehe hierzu Graf/Nacke, ).
Das FG hat die ...