Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
USt direkt digital Nr. 1 vom Seite 12

Überprüfung und Zurechnung der Kenntnis bei Steuerhinterziehung in einer Leistungskette

, „Aquila Part Prod Com“

Dr. Christian Sterzinger

Häufig versagen die Finanzbehörden den Vorsteuerabzug mit der Begründung, dass der Unternehmer bei Ausübung der gebotenen Sorgfalt jedenfalls hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Umsatz an einer Steuerhinterziehung beteiligt. Einerseits sind keine komplexen und umfassenden Überprüfungen hinsichtlich der Geschäftspartner durchzuführen, wie sie normalerweise nur von der Steuerverwaltung vorgenommen werden können. Andererseits müssen sich die Unternehmer die Kenntnis eines beauftragten Dritten von einer in der Umsatzkette vorliegenden Steuerhinterziehung zurechnen lassen.

I. Leitsätze (nicht amtlich)

1. Die Feststellung einer Kette von Karussellfakturierungen ist für sich kein hinreichend objektiver Umstand, der die Versagung des Vorsteuerabzugs rechtfertigt. Die Steuerbehörde muss weitergehend angeben, welche Mitglieder der Kette mit welcher Handlung Steuern hinterzogen haben.

2. Vom Steuerpflichtigen kann nicht erwartet werden, Umstände zu prüfen, die die Steuerbehörde im Rahmen einer fast fünf Jahre dauernden Überprüfung nur mit behördlichen Mitteln ermitteln konnte.

3. Die Kenntnisse eines vom Steuerpflichtigen Beauftragten sind dem Steuerpflichtigen zuzurechnen. Eine gesonder...