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NWB 50/2022 S. 3561

GKV | Telefonische Krankschreibung weiterhin möglich

Telefonische Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen sind weiterhin für bis zu sieben Tage möglich. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Corona-Sonderregelung bis zum verlängert. Niedergelassene Ärzte müssen sich durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom Patientenzustand überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung ist telefonisch für weitere sieben Kalendertage möglich. Der Beschluss ist zum in Kraft getreten.