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BFH Urteil v. - IV R 139/81 BStBl 1985 II S. 205

Gesetze: EStG § 2 Abs. 1 und 2EStG § 16

Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung - zur Liebhaberei

Leitsatz

Eine mit andauernden Verlusten arbeitende Reitschule mit Pferdeverleih und Pensionspferdehaltung stellt jedenfalls dann keine Liebhaberei im steuerlichen Sinne dar, wenn der Steuerpflichtige aus der Erkenntnis, daß mit dem Betrieb keine Gewinne zu erzielen sind, die Konsequenzen zieht, indem er ihn nach den Anlaufjahren als eigengewerblichen Betrieb einstellt und mangels sofortiger Verkäuflichkeit als verpachteten Betrieb fortführt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 205
UAAAA-92016

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