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BFH 28.09.2022 VIII R 6/19, Kommentierte Nachricht BBK 2/2023 S. 56

EÜR | Gewinnzurechnung bei Personengesellschaften bei gesellschaftsvertragswidrigem Verhalten

Tätigt ein Mitunternehmer einer Personengesellschaft, die ihren Gewinn durch EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, gesellschaftswidrig Ausgaben für private Zwecke und wird dies zunächst als Betriebsausgaben gebucht, so ist die spätere Gewinnkorrektur ausschließlich diesem Mitunternehmer zuzurechnen und von ihm zu versteuern. An der AB-GbR waren A und B zu je 50 % beteiligt. Die AB-GbR ermittelte ihren Gewinn durch EÜR. A verwendete im Streitjahr 2009 Gelder der AB-GbR i. H. von 14.488,02 € für private Zwecke wie z. B. Restaurantbesuche, Blumen oder für seine Ausbildung als Lerncoach. Diese Zahlungen wurden zu Unrecht als Betriebsausgaben gebucht. Als die Zahlungen aufgedeckt wurden, kam es zu einem Rechtsstreit zwischen A und B sowie zu einer Kündigung durch B. Das Finanzamt erhöhte de...