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IDW | Verabschiedung des IDW RS EFA 1 zur Rechnungslegung von Energieversorgern
Der Energiefachausschuss des IDW (EFA) hat die IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung nach § 6b und § 28k Energiewirtschaftsgesetz sowie § 3 Abs. 4 Messstellenbetriebsgesetz (IDW RS EFA 1) verabschiedet.
Bisher waren die Besonderheiten bei der Rechnungslegung von Energieversorgungsunternehmen in der IDW Stellungnahme RS ÖFA 2 niedergeschrieben. Diese wurde im Sommer 2021 bewusst nur punktuell geändert, um eine zeitnahe Berücksichtigung der Beschlüsse des zur Behandlung von energiespezifischen Dienstleistungen zu ermöglichen.
Eine umfangreiche Überarbeitung ist nun nach zwischenzeitlicher Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht durch d...