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BFH Urteil v. - I R 116/81 BStBl 1985 II S. 131

Gesetze: GewStG § 2EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 Satz 1

Zur Abgrenzung der Betriebsaufgabe mit anschließender Neueröffnung von der Betriebsverlegung

Leitsatz

1. Veräußert ein Steuerpflichtiger sein betrieblich genutztes Grundvermögen im Zuge eines Brückenneubaues und führt er seinen Gewerbebetrieb nach der Grundstücksveräußerung in gemieteten Räumen fort, so handelt es sich um die Veräußerung von Einzelwirtschaftsgütern und nicht um eine Betriebsveräußerung.

2. Wird das Ladengeschäft einer Bäckerei am bisherigen Standort geschlossen und nach kurzer Umzugsdauer an einem neuen 200 bis 300 m entfernt liegenden Standort wiedereröffnet, so sprechen die fortlaufend und artgleich ausgeübte gewerbliche Tätigkeit, die geringe Entfernung zwischen den beiden Standorten und gegebenenfalls die sich fortsetzende Umsatzentwicklung für die Annahme einer bloßen Betriebsverlegung und gegen eine Betriebsaufgabe mit anschließender Neueröffnung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1985 II Seite 131
HAAAA-92003

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