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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 08 | Umsatzsteuer: Betrieb von Geldspielautomaten nach Gesetzesänderung weiterhin steuerpflichtig

Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch nach der zum in Kraft getretenen Gesetzesänderung für virtuelle Automatenspiele umsatzsteuerpflichtig. Umsätze in Spielhallen und Online-Umsätze seien aus mehreren Gründen nicht vergleichbar, so dass eine Ungleichbehandlung allein deshalb gerechtfertigt sei. Wären sie vergleichbar, wäre die Ungleichbehandlung nach Meinung des Bundesfinanzhofs aber selbst dann zulässig.

Wir bleiben noch bei der Umsatzsteuer. Der Bundesfinanzhof hat nämlich entschieden, dass Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten auch nach der zum in Kraft getretenen Gesetzesänderung für virtuelle Automatenspiele umsatzsteuerpflichtig sind.

Im Streitfall hatte ein Betreiber von Spielhallen beim FG Münster erfolgreich beantragt, die Vollziehung der Umsatzsteuervorauszahlung für August 2021 auszusetzen. Das Finanzgericht sah es als ernstlich zweifelhaft an, dass die Umsatzsteuerpflicht von Automatenspielumsätzen in Spielhallen – also die sog. terrestrischen Automaten – bei gleichzeitiger Umsatzsteuerfreiheit von Automatenspielumsätzen im Internet mit dem ...