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Track 24 | Umsatzsteuer: EuGH-Vorlage zum Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen
Der Bundesfinanzhof hat den Europäischen Gerichtshof gefragt, ob eine Gemeinde, die von Kurgästen eine Kurtaxe erhebt, auch dann eine wirtschaftliche Tätigkeit i. S. der MwStSystRL ausübt, wenn die Kureinrichtungen für jedermann zugänglich sind. Für den Fall, dass der Europäische Gerichtshof dies bejaht, möchte der Bundesfinanzhof zudem wissen, ob bei der Prüfung, ob die Behandlung als Nicht-Steuerpflichtiger zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde, nur das Gemeindegebiet der räumlich relevante Markt ist.
Einige Hinweise möchten wir Ihnen auch geben zu einem Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs zur Umsatzsteuer. Konkret: zum Vorsteuerabzug bei Kureinrichtungen.
Der XI. Senat des BFH hat den Europäischen Gerichtshof gefragt: Übt eine Gemeinde, die von Kurgästen eine Kurtaxe erhebt, auch dann eine wirtschaftliche Tätigkeit i. S. der MwStSystRL aus, wenn die Kureinrichtungen ohnehin für jedermann zugänglich sind?
Für den Fall, dass der Europäische Gerichtshof diese Frage bejaht, möchte der Bundesfinanzhof auch wissen: Ist bei der Prüfung, ob die Behandlung der Gemeinde als Nicht-Steuerpflichtiger zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würd...