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Track 02 | Umsatzsteuer: Aufteilung der Vorsteuer bei gemischt genutzten Grundstücken
Das BMF hat ein mehrseitiges Schreiben zur Aufteilung der Vorsteuer bei gemischt genutzten Gebäuden veröffentlicht. Damit reagiert es auf die Urteile des Bundesfinanzhofs und Europäischen Gerichtshofs der letzten Jahre. Die Verwaltung folgt der Rechtsprechung und unterscheidet zwischen Eingangsleistungen für die Nutzung, Erhaltung und Unterhaltung einerseits sowie dem Anschaffungs- bzw. Herstellungsvorgang andererseits.
Wie der Zufall es will, haben wir in dieser Ausgabe sehr viele umsatzsteuerliche Themen. Den Anfang macht das Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur Aufteilung der Vorsteuer bei gemischt genutzten Grundstücken. Es umfasst im Original immerhin 16 Seiten. Damit reagiert das Bundesfinanzministerium auf die Urteile des Bundesfinanzhofs und des Europäischen Gerichtshofs der letzten Jahre. Die Verwaltung folgt der Rechtsprechung und unterscheidet zwischen Eingangsleistungen für die Nutzung, Erhaltung und Unterhaltung einerseits sowie dem Anschaffungs- bzw. Herstellungsvorgang andererseits.
Eingangsleistungen für die Nutzung, Erhaltung und Unterhaltung sind möglichst direkt den umsatzsteuerpflichtigen und den steuerfreien Ausgangsumsät...