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Track 18-20 | Inflationsausgleichsprämie: Maximal 3.000 € bleiben steuer- und sozialabgabenfrei
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern im Zeitraum vom bis zum eine Inflationsausgleichsprämie in Form von Zuschüssen oder Sachbezügen bis zu einem Maximalbetrag von 3.000 € einkommensteuer- und sozialabgabenfrei gewähren. Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Es ist nicht zulässig, einen Teil des steuerpflichtigen Gehalts in eine steuerfreie Prämie umzuwandeln (keine sog. Entgeltumwandlung).
Unser Thema des Monats ist jetzt die neue Inflationsausgleichsprämie, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bis zu einem Maximalbetrag von 3.000 € steuerfrei und sozialabgabenfrei gewähren können.
Nebenbei bemerkt ist der Begriff einer „Prämie” irreführend. Umgangssprachlich wird mit einer Prämie eine besondere Leistung honoriert. Daran fehlt es aber in diesem Zusammenhang.
Im ersten Moment hatte ich gedacht, die Neuerung in § 3 Nr. 11 EStG können wir schnell abhandeln. Aber, wie es ja oft so ist: In der Praxis hat sich zwischenzeitlich dann doch eine ganze Reihe von Fragen ergeben. Als Anregung für das Gespräch mit Ihren Mandanten werden wir diese in den nächsten Minuten beantworten.
Die Neuregelung ...