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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 13 | Betriebsausgaben: Häusliches Arbeitszimmer eines Gutachters kann in voller Höhe abzugsfähig sein

Das häusliche Arbeitszimmer eines u. a. von Gerichten beauftragten psychologischen Gutachters kann nach einem aktuellen Urteil des FG Münster den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellen mit der Folge, dass die Aufwendungen unbegrenzt als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Im Streitfall kamen die Richter rechtskräftig zu dem Ergebnis, dass die Ausarbeitung der Gutachten im Arbeitszimmer die Auswertung aller vorliegenden Informationen erfordere und die eigentliche Tätigkeit darstelle.

Als Praktiker wissen Sie, dass es oft nicht einfach ist, das Finanzamt davon zu überzeugen, dass ein häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet. Ein steuerzahlerfreundliches Urteil des FG Münster ist daher als Argumentationshilfe sehr willkommen. Danach kann das häusliche Arbeitszimmer eines Gutachters in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig sein.

Ein psychologischer Gutachter war selbständig tätig. Er begutachtete vor allem Straftäter, die im Gefängnis saßen oder auch in Einrichtungen des Maßregelvollzugs. Dabei ging es meist um die Frage, ob Lockerungen gewährt werden können, wie z. B. mehr Freigang oder ...