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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 12 | Lohnsteuer: Kein Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten bei Zuzahlungen zum Dienstwagen

Nutzt der Arbeitnehmer ein ihm von seinem Arbeitgeber auch zur außerdienstlichen Nutzung überlassenes Kfz für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, so scheidet ein Werbungskostenabzug nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch dann aus, wenn der Arbeitnehmer hierfür ein Nutzungsentgelt leisten muss oder individuelle Kfz-Kosten zu tragen hat.

Auch bei dem nächsten Urteil des Bundesfinanzhofs hatten wir schon über die Entscheidung der Vorinstanz berichtet. Da wir die Hintergründe in der November-Ausgabe 2020 ausführlich beleuchtet hatten und der Lohnsteuersenat die Auffassung des Niedersächsischen FG bestätigt hat, können wir uns jetzt kurzfassen.

Es geht um die Fälle, bei denen ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung nutzt. Unstreitig war: Bei einer unentgeltlichen Nutzung kann der Arbeitnehmer keine Werbungskosten für Familienheimfahrten beanspruchen. Das ist ein alter Hut. Offen war aber bislang: Wie sieht es aus, wenn sich der Arbeitnehmer an den Fahrzeugkosten beteiligt?

Wie schon das Finanzgericht aus Niedersachsen ist jetzt auch der Bundesfina...