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BFH Urteil v. - VI R 63/80 BStBl 1984 II S. 560

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Kontoführungsgebühr für Gehaltskonto als Werbungskosten

Leitsatz

Auch wenn ein Arbeitnehmer sein Gehaltskonto lediglich auf Veranlassung des Arbeitgebers eingerichtet hat, sind Kontoführungsgebühren nur insoweit als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit anzuerkennen, als sie durch Gutschriften von Einnahmen aus dem Dienstverhältnis und durch beruflich veranlaßte Überweisungen entstanden sind. Pauschale Kontoführungsgebühren sind ggf. nach dem Verhältnis beruflich und privat veranlaßter Kontenbewegungen aufzuteilen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 560
BAAAA-91957

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