Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Franz Jürgen Marx, Frank Hechtner, Stephan Geserich

Einkommensteuergesetz Kommentar

8. Aufl. 2023

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 92 Bescheinigung

Khayreddin Karboul, Frank Nestler (August 2023)
Hinweis:

BStBl 2018 I 93; BStBl 2020 I 213; BStBl 2021 I 1050, Rz. 74; BStBl 2022 I 186.

1Die Bescheinigung soll den Zulageberechtigten über die Entwicklung seines Altersvorsorgevermögens informieren. Die Bescheinigung hat der Anbieter jährlich bis zum Ablauf des auf das Beitragsjahr folgenden Jahres auszustellen. Dies gilt auch nach einer vollständigen schädlichen Verwendung (§93 Abs. 1 EStG), nach Eintritt der Voraussetzungen des § 95 Abs. 1 EStG, nach Abfindung einer Kleinbetragsrente nach § 93 Abs. 3 EStG, nach einer Übertragung von gefördertem Altersvorsorgevermögen nach § 93 Abs. 1a EStG sowie in der Auszahlungsphase. Die Bescheinigung hat nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erfolgen. Außerdem muss sie die folgenden Informationen enthalten

  1. zur Höhe der im abgelaufenen Beitragsjahr geleisteten Altersvorsorgebeiträge (Beiträge und Tilgungsleistungen),

  2. zu den im abgelaufenen Beitragsjahr getroffenen, aufgehobenen oder geänderten Ermittlungsergebnissen nach § 90 EStG,

  3. zur Summe der bis zum Ende des abgelaufenen Beitragsjahrs gutgeschriebenen Zulagen,

  4. zur Summe der bis zum Ende des abgelaufenen Beitragsjahres geleisteten Altersvorsorgebeiträ...

Einkommensteuergesetz Kommentar

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.