Einkommensteuergesetz Kommentar
8. Aufl. 2023
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§ 50c Entlastung vom Steuerabzug in bestimmten Fällen
Haase/Nürnberg, Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer, Ubg 2020, 674; Grotherr, Geplante Neuerungen bei der deutschen Quellensteuerentlastung – Analyse des Regierungsentwurfs eines Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes, ; Hörster, Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – Teil 1: Neugestaltung der Vorschriften über die Entlastung von Abzugsteuern und die Bescheinigung der Kapitalertragsteuer, .
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 50c EStG wurde durch das AbzStEntModG eingeführt und soll im Kern die bisher in den Abs. 1, 1a, 2, 4, 5 und 6 des § 50d EStG enthaltenen (verfahrensrechtlichen) Regelungen zur Entlastung bei Abzugsteuern fortführen, ändert deren bisherige Regelungssystematik allerdings in Teilen mit erheblichen Auswirkungen für die Praxis (siehe insbesondere → Rz. 48 zur Rechtswirkung einer Freistellungsbescheinigung).
2 Die § 50c Abs. 1 und 3 EStG regeln die Grundsätze (Abs. 1) und Details (Abs. 3) des sog. zweistufigen Verfahrens der Erstattung von Abzugssteuern mittels Freistellun...