Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml, Franz Jürgen Marx, Frank Hechtner, Stephan Geserich

Einkommensteuergesetz Kommentar

8. Aufl. 2023

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kanzler, Kraft, Bäuml, u.a. - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 39a Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag

Alexandra Maßbaum (Juli 2023)

A. Allgemeine Erläuterungen

1 Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: § 39a EStG regelt das LSt-Ermäßigungsverfahren. Dieses Verfahren berücksichtigt im Gegensatz zum LSt-Einbehalt nach § 38b Abs. 1 EStG die individuellen steuerlichen Umstände von unbeschränkt und beschränkt estpfl. ArbN in Form eines Freibetrags als LSt-Abzugsmerkmal. Die Berücksichtigung eines Freibetrags erfolgt auf Antrag des ArbN.

2Ziel ist es zu vermeiden, dass die durch den LSt-Abzug zu leistenden LSt-Vorauszahlungen die (voraussichtliche) Jahres-LSt des ArbN übersteigen und im Zuge der Veranlagung zurückerstattet werden müssen.

3Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: § 39a EStG in der derzeit geltenden Struktur wurde durch Art. 2 Nr. 15 des BeitrRLUmsG aufgrund des Wegfalls der LSt-Karte und der Einführung der ELStAM mit Wirkung ab dem VZ 2012 eingeführt. Der Freibetrag ist für höchstens zwei Kj. gültig.

4Geltungsbereich: § 39a EStG enthält Vorschriften zum LSt-Ermäßigungsverfahren für unbeschränkt oder beschränkt estpfl. ArbN, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen.

5Verhältnis zu anderen Vorschriften: § 39a EStG regelt die Ermittlung der Höhe eines...

Einkommensteuergesetz Kommentar

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.