Einkommensteuergesetz Kommentar
8. Aufl. 2023
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§ 31 Familienleistungsausgleich
DA-KG 2020 = BStBl 2020 I 703; DA-KG 2021 = ; DA-KG 2022 = BStBl 2022 I 1010; DA-KG 2023 = BStBl 2023 I 818.
Kanzler, Die Besteuerung von Ehe und Familie, DStJG 24 (2001), 417; Reimer, Keine Bundeskompetenz für das Kindergeldrecht, NJW 2012, 1927; Hillmoth, Kinder im Steuerrecht, Herne 2020.
Hillmoth, Grundlagenbeitrag NWB: Kindergeld, Kinderfreibetrag, andere kindbedingte Steuervergünstigungen und Baukindergeld, NWB QAAAE-52191.
A. Allgemeine Erläuterungen
1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Die vom BVerfG geforderte steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrages in Höhe des Existenzminimums eines Kindes wird gem. § 31 Satz 1 EStG durch die alternative Inanspruchnahme von Freibeträgen für Kinder nach § 32 Abs. 6 EStG oder durch Kindergeld bewirkt.
2§ 31 EStG als grundlegende Regelung des sog. Familienleistungsausgleichs bildet die Klammer zwischen den Freibetragsregelungen für Kinder in § 32 EStG sowie den Kindergeldregelungen der §§ 62 bis 78 EStG.
3Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Das jetzige System des Familienleistungsausgleichs gilt ab dem VZ 1996. Es wurde mit dem Ja...