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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 684/22

Gesetze: KVLG 1989 § 8; KVLG 1989 § 9; SGB V § 13 Abs. 3

Leitsatz

Leitsatz:

Zur Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "dieselbe Krankheitsursache" in § 112 Abs. 1 der Satzung der landwirtschaftlichen Krankenkasse (idF des 27. Nachtrags vom ) kann die Rechtsprechung des BSG zum Begriff "dieselbe Krankheit" in § 48 SGB V herangezogen werden. In Bezug auf die Anspruchsdauer der Betriebshilfe ist deshalb ein Landwirt, der von vornherein an mehreren Krankheiten leidet und der deshalb arbeitsunfähig ist, nicht anders zu behandeln als derjenige, bei dem "nur" ein einziges Leiden die Arbeitsunfähigkeit auslöst.

Fundstelle(n):
FAAAJ-28208

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